Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse finanziert werden. Als anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a und §45b SGB XI können wir Betreuungs- und Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dadurch erhalten Pflegebedürftige und Angehörige professionelle Unterstützung im Alltag, ohne sich um aufwendige Abrechnungen kümmern zu müssen.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser kann für unsere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, erkranken oder eine Auszeit benötigen, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. So ist sichergestellt, dass Ihre Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und liebevoll betreut werden.

Ab Pflegegrad 2 steht hierfür ein jährliches Budget zur Verfügung. Sie können zusätzlich bis zu 3.539 € jährlich für Verhinderungspflege nutzen.

Umwidmung von Pflegeleistungen

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Dadurch stehen zusätzliche finanzielle Mittel für Unterstützung im Alltag zur Verfügung und pflegende Angehörige werden spürbar entlastet.

Private Leistungen

Selbstverständlich können unsere Leistungen auch unabhängig von einer Kostenübernahme durch Pflege- oder Krankenkassen in Anspruch genommen werden. Gemeinsam erstellen wir ein individuelles Betreuungskonzept, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Persönliche Beratung

Jede Pflegesituation ist individuell. Deshalb beraten wir Sie gerne unverbindlich zu Ihren Ansprüchen, Finanzierungsmöglichkeiten und den Leistungen Ihrer Pflegekasse. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei Anträgen und organisatorischen Fragen.